FAQ Veranstaltung in der "Alte Turnhalle" am 30.06.2025

Fragen an den Rechtsanwalt

Wird ein Einspruch und dann höchstwahrscheinlich eine Klage gegen das Verkehrskonzept eingeleitet und falls ja, wie können sich die Interessierten/Betroffenen daran beteiligen?

  • Frage gestellt an: Marcel Templin (Rechtsanwalt)
    Die Beteiligung ist relativ einfach. Die Betroffenen weisen nach, dass sie Widerspruch eingelegt haben und diese können dann in einer Klage "gesammelt" werden. Man sollte die Zahl der Antragsteller jedoch begrenzen, um die Gerichtskosten nicht überfrachten, z. B.
    - Anwohner aus Nachbarstraße, 
    - Gewerbetreibender, der sein Geschäft nicht mehr erreicht
    - Ältere Person/Schwerbehinderter
    Kurzum. Ein Querschnitt aus dem Portfolio der Betroffenen.Wo und wie kann man sich einer Sammelklage anschließen?

Wo und wie kann man sich einer Sammelklage anschließen?

  • Frage gestellt an: Marcel Templin (Rechtsanwalt)
    Es ist keine Sammelklage. Erst einmal müssen die passenden Anwohner Widerspruch eingelegt haben. In einer Klage vor dem Verwaltungsgericht kann man diese dann in einer Klage bündeln.

Was ist konkret auf rechtlichem Wege möglich? Welche Chancen bestehen auf
zumindest Anpassung des Konzepts?

  • Frage gestellt an: Marcel Templin (Rechtsanwalt)
    Rechtlich ist es möglich, das Konzept ganz zu stoppen bzw. mit der Drohung überhaupt in Gespräche zu kommen (allerdings sind die Verfechter der Kiezblocks leider nicht gesprächsbereit)

Erfolgschancen / Aussichten bei Klage? Sammelklage möglich?

  • Frage gestellt an: Marcel Templin (Rechtsanwalt)
    Soweit sich die Klage gegen die Teileinziehung der Simplonstraße richtet, verweise ich auf meine Hinweise zur Klagebefugnis. Hier könnte man dem Kläger aus der Simplonstraße direkt einen oder mehrere Anwohner zur Seite stellen, die behaupten, dass aufgrund der Sperrung der Simplonstraße in ihrer Straße die Verkehrsbelastung zugenommen hat.

In welcher Form wurden die "Leitlinien für Beteiligung von Bürgern an der
räumlichen Stadtentwicklung " (Senatsverwaltung Bauen und Wohnen) überhaupt
berücksichtigt bzw. sich darangehalten? Meiner Meinung nach gar nicht. Welche
Konsequenzen hat das?

  • Frage gestellt an: Marcel Templin (Rechtsanwalt)
    Zu dieser Frage müsste ich rechtlich vertieft einsteigen.

Wie müsste ein Widerspruch konkret begründet sein, damit er juristisch Aussicht auf Erfolg hat?

  • Frage gestellt an: Marcel Templin (Rechtsanwalt)
    Die Begründung sollte von den einzelnen Betroffenen abhängen. Das müsste ich dann fallweise prüfen. Entscheidend ist, dass wir die Widerspruchsbefugnis aufgrund der persönlichen Betroffenheit herleiten können, da es die größte Hürde bei Teileinziehungen darstellt.

Welche Konsequenzen hat das Nichterreichen der Objekte, oder Zuspätkommen von
Rettungskräften.

  • Frage gestellt an: Marcel Templin (Rechtsanwalt)
    Zu dieser Frage müsste ich rechtlich vertieft einsteigen.

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